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   LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2013 - 11 Sa 562/12   

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LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2013 - 11 Sa 562/12 (https://dejure.org/2013,14066)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.04.2013 - 11 Sa 562/12 (https://dejure.org/2013,14066)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. April 2013 - 11 Sa 562/12 (https://dejure.org/2013,14066)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsstilllegung eines Druckhauses; Kündigungsschutzklage bei unsubstantiierten Darlegungen zu einem Betriebsübergang

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3
    Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsstilllegung eines Druckhauses; unbegründete Kündigungsschutzklage bei unsubstantiierten Darlegungen zu einem Betriebsübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 326/09

    Betriebsteilübergang - Betriebsteil - Wahrung der Identität -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2013 - 11 Sa 562/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 27.01.2011 - 8 AZR 326/09 - zitiert nach juris; BAG, Urteil vom 18.10.2012 - 6 AZR 41/11 - zitiert nach juris) setzt e in Betriebsübergang oder ein Betriebsteilübergang nach § 613a Abs. 1 BGB voraus, dass beim Betriebsveräußerer eine wirtschaftliche Einheit, also ein Betrieb oder ein Betriebsteil existiert, der unter Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit auf den Betriebserwerber übergeht.

    Demgegenüber spricht die fehlende Übernahme immaterieller Betriebsmittel, die fehlende Übertragung der Organisation vom alten in das neue Druckhaus, der fehlende Übergang von Lieferantenbeziehungen von der Beklagten zu 1) auf die Beklagte zu 3), die fehlende Übernahme der Hauptbelegschaft der Beklagten zu 1) durch die Beklagte zu 3) und, da es sich jedenfalls bei dem Bereich der Weiterverarbeitung um einen betriebsmittelgeprägten Betrieb bzw. Betriebsteil handelt (vgl. in diesem Zusammenhang BAG, Urteil vom 27.01.2011 - 8 AZR 326/09 - zitiert nach juris), der fehlende Übergang von bedeutenden materiellen Betriebsmitteln gegen die Annahme eines Betriebsübergangs bzw. Teilbetriebsübergangs.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2006 - 2 TaBV 16/06

    Gemeinsamer Betrieb: Vorliegen einer organisatorischen Einheit; Bestehen eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2013 - 11 Sa 562/12
    Insbesondere fehlt es an Anhaltspunkten dafür, dass im alten und im neuen Druckhaus der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert wurde bzw. wird und ein arbeitgeberübergreifender Personaleinsatz, der charakteristisch für den normalen Betriebsablauf ist, praktiziert wurde bzw. wird (vgl. in diesem Zusammenhang auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.09.2006 - 2 TaBV 16/06 - zitiert nach juris, in dem sich die zweite Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz unter anderem mit der Frage auseinandergesetzt hat, ob zwischen der M.-Verlag GmbH und der r. GmbH ein gemeinsamer Betrieb bestanden hat und diese Frage verneint hat).
  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 1043/06

    Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - Identität der wirtschaftlichen Einheit -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2013 - 11 Sa 562/12
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 14.08.2007 - 8 AZR 1043/06 - zitiert nach juris), auf die bereits das Arbeitsgericht zutreffend abgestellt hat, ist eine unternehmensübergreifende Sozialauswahl dann nicht vorzunehmen, wenn der Gemeinschaftsbetrieb im Zeitpunkt der Kündigung nicht mehr besteht oder wenn im Zeitpunkt der Kündigung einer der Betriebe, die zusammen einen Gemeinschaftsbetrieb gebildet haben, zwar noch nicht stillgelegt ist, auf Grund einer unternehmerischen Entscheidung, die bereits greifbare Formen angenommen hat, aber feststeht, dass er bei Ablauf der Kündigungsfrist des Arbeitnehmers stillgelegt sein wird.
  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 41/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Abgrenzung von Betriebsübergang und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2013 - 11 Sa 562/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 27.01.2011 - 8 AZR 326/09 - zitiert nach juris; BAG, Urteil vom 18.10.2012 - 6 AZR 41/11 - zitiert nach juris) setzt e in Betriebsübergang oder ein Betriebsteilübergang nach § 613a Abs. 1 BGB voraus, dass beim Betriebsveräußerer eine wirtschaftliche Einheit, also ein Betrieb oder ein Betriebsteil existiert, der unter Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit auf den Betriebserwerber übergeht.
  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08

    Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2013 - 11 Sa 562/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. mit weiteren Nachweisen BAG, Urteil vom 28.05.2009 - 8 AZR 273/08 - zitiert nach juris) gehört zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die nach § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können, die Stilllegung des gesamten Betriebes.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2013 - 11 Sa 408/12

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Abgrenzung zum

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2013 - 11 Sa 562/12
    Ab dem 01.09.2011 hat die Beklagte zu 4), die nach ihrem Betriebszweck in der bundesweiten Arbeitnehmerüberlassung tätig ist, die sechs vorher angestellten ehemaligen Arbeitnehmer der Beklagten zu 1) und zwar Herrn D., Herrn K., Herrn C., Herrn Wa., Herrn Ka. und Herrn Ko., was die Beklagte zu 4) im Verfahren 11 Sa 408/12 vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz angegeben hat, an die T. GmbH im Wege der Arbeitnehmerüberlassung verliehen.
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